ONLINE-STREITBEILEGUNGSVERORDNUNG (ODR-Verordnung)
Die Europäische OS-Plattform (Online-Streitbeilegung) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und betrieben, in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2013/11/EU und der EU-Verordnung Nr. 524/2013 und durch die Verordnung soll eine unabhängige, unparteiische, transparente, effektive, schnelle und faire außergerichtliche Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen werden, die sich aus dem grenzüberschreitenden Online-Verkauf von Waren oder der Bereitstellung von Dienstleistungen, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern abgeschlossen werden, innerhalb der gesamten Union ergeben, durch den Beitrag eines dritten Teils "ADR" (alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeit), der ihm beigetreten hat und aus einer speziellen Liste wählbar ist.